Bei Kündigung frühzeitig beim Arbeitsamt melden

Die Meldepflichten beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) nach einer Kündigung sind streng und können Sanktionen zur Folge haben. Entsprechende Kenntnisse und deren Einhaltung sind daher empfehlenswert.

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Bei Kündigung frühzeitig beim Arbeitsamt melden

Meldepflichten

Arbeitnehmer, die nach dem 01. Juli 2003 arbeitslos werden, müssen sich binnen einer Woche beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

Erforderlich ist die persönliche Meldung. Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, droht ihm eine Kürzung des Arbeitslosengeldes.

Auch eine bereits erhobene Kündigungsschutzklage ändert daran nichts.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen genügt eine Meldung drei Monate vor dem Beschäftigungsende.

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu belehren.

Am besten geschieht dies dadurch, in dem der Arbeitgeber den Hinweis in das Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag mit aufnimmt.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer für die Meldung beim Arbeitsamt freizustellen.

Erfolgt die Meldung beim Arbeitsamt nicht rechtzeitig, so muss der Arbeitnehmer mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes zwischen EUR 7 .- und EUR 50.- täglich rechnen.

Ausgleich von Überstunden

Hier hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen und beweisen muss, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinstbetrieb

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu eine weitreichende Entscheidung getroffen.

Der Arbeitgeber eines Kleinstbetriebes (von einem bis fünf Mitarbeiter) hat bei der Auswahlentscheidung im Zuge einer Kündigung das gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren.

D.h. die Betriebszugehörigkeit, das Alter, die Unterhaltspflichten müssen bei der Kündigung berücksichtigt werden.

Franz Hollmayr
Rechtsanwalt, Premiumexperte
Seit nunmehr über 15 Jahren ist Herr Hollmayr als Rechtsanwalt zugelassen. 2004 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer München den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Rechtsanwalt Hollmayr ist zudem als Dozent an der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz tätig.

Unternehmen: Rechstanwälte Hollmayr & Baumann

(Rechtsanwalt) veröffentlichte den Ratgeber Bei Kündigung frühzeitig beim Arbeitsamt melden in Arbeitsrecht Recht. Dieser wurde 2.051 mal aufgerufen. Der Artikel wurde zuletzt am 20. Juli 2022 überarbeitet.
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