Kaufmotivation
Die Motivationen und Hintergründe für einen Unternehmenskauf sind weit reichend. Neben rein finanziellen Zielen kann für Unternehmen die Erschließung von Synergiepotenzialen oder der Ausbau strategischer Positionen durch den Kauf entwicklungs- oder vertriebsstarker Unternehmen im Vordergrund stehen (Mergers, Acquisitions). Privatpersonen kaufen zumeist aus Gründen der Existenzerhaltung bzw. des Existenzaufbaus (Management-Buy-Outs, Management-Buy-Ins). Von vermögenden Privatpersonen werden finanzielle Ziele oft mit Aspekten kombiniert, die ursprünglich zum Aufbau des eigenen Vermögens geführt haben (Investitionskriterien, wie z.B. Anlage des Vermögens in Deutschland, in einer bestimmte Branche, in ein Unternehmen einer bestimmten Größenordnung).
Wertermittlung
Was auch immer die Kaufmotivation ist, stets und meist auch relativ schnell gelangt ein potenzieller Käufer zu der Frage „Was ist mir das identifizierte Unternehmen wert?“. Abstrahiert man nun von den, im Übrigen kaum messbaren, nicht-monetären Wertgrößen, wie Prestige, soziale Verantwortung, etc., kann die Frage nach dem Unternehmenswert reduziert werden auf die Frage „Was sind mir heute die einem Unternehmenseigner künftig zufließenden finanziellen Mittel wert?“.
Diese Frage reflektiert den Stichtagsbezug und die Subjektivität des Unternehmenswerts. Ein potenzieller Unternehmenserwerber wird daher regelmäßig nach den ihm heute verfügbaren Alternativen suchen und den Unternehmenskauf mit diesen Alternativen vergleichen. Insbesondere sollen das Kaufobjekt und die Alternative hinsichtlich des Risikos der künftig zufließenden finanziellen Mittel gleich sein. Zu berücksichtigen ist allerdings auch, wie sich die Stellung des Käufers durch den Unternehmenskauf ändern würde. Aus einer individuell ausgeprägten Kaufmotivation resultiert ein subjektiver Einfluss auf den Unternehmenswert.
Damit kann ein im Rahmen einer Kaufprüfung ermittelter Unternehmenswert nicht als neutral im Sinne eines objektivierten Unternehmenswerts bezeichnet werden. Dies ist auch im Sinne des Käufers, der für die Verhandlung mit dem Verkäufer eine Preisobergrenze benötigt. Im Rahmen einer Unternehmenstransaktion ist der Kaufpreis eines Unternehmens etwas, das der Käufer zahlt und der Unternehmenswert etwas, das ein Käufer erhält.